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Realschule Lechenich

Soziale Medien

 

Lernzeitenkonzept der Städt. Realschule Erftstadt-Lechenich

 

 

Runderlass MSW vom 05.05.2015 (Auszug)

 

 

4.1 Grundsätze

 

Hausaufgaben sollen die individuelle Förderung unterstützen. Sie

 

können dazu dienen, das im Unterricht Erarbeitete einzuprägen,

 

einzuüben und anzuwenden. Sie müssen aus dem Unterricht

 

erwachsen und wieder zu ihm führen, in ihrem Schwierigkeitsgrad und Umfang die Leistungsfähigkeit, Belastbarkeit und Neigungen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen und von diesen selbstständig ohne fremde Hilfe in den in Nummer 4.4 genannten Zeiten erledigt werden können. Sie dürfen nicht dazu dienen, Fachunterricht zu verlängern, zu ersetzen oder zu kompensieren oder Schülerinnen oder Schüler zu disziplinieren.

 

Die Lehrkräfte berücksichtigen beim individuellen Hausaufgabenumfang, ob die Schülerinnen und Schüler insbesondere

 

durch Referate, Vorbereitungen auf Klassenarbeiten und Prüfungen und

 

andere Aufgaben zusätzlich gefordert sind.

 

 

 

[…]

 

 

 

4.2 Hausaufgaben an Ganztagsschulen

 

An Ganztagsschulen (§ 9 Absätze 1 und 3 SchulG) treten in der

 

Sekundarstufe I Lernzeiten an die Stelle von Hausaufgaben.

 

Die Lernzeiten sind so in das Gesamtkonzept des Ganztags

 

zu integrieren, dass es in der Regel keine schriftlichen Aufgaben

 

mehr gibt, die zu Hause erledigt werden müssen.

 

 

 

[...]

 

 

 

4.4 Zeitlicher Umfang von Hausaufgaben

 

 

 

Hausaufgaben sind so zu bemessen, dass sie, bezogen auf den

 

einzelnen Tag, in folgenden Arbeitszeiten erledigt werden können:

 

- In der Primarstufe

 

für die Klassen 1 und 2

 

in 30 Minuten,

 

für die Klassen 3 und 4

 

in 45 Minuten,

 

- in der Sekundarstufe I

 

für die Klassen 5 bis 7

 

in 60 Minuten,

 

für die Klassen 8 bis 10

 

in 75 Minuten

 

 

 

4.5 Überprüfung, Benotung und Anerkennung von Hausaufgaben

 

Hausaufgaben werden regelmäßig überprüft und für die weitere

 

Arbeit im Unterricht ausgewertet. Sie werden nicht benotet, finden jedoch Anerkennung. [...]“

 

 

 

 

Die Schulkonferenz entscheidet nach diesem Erlass für die Punkte 4.2 und 4.3 ein auf die Sekundarstufe I bezogenes Hausaufgabenkonzept, das in Ganztagsschulen auch die Lernzeiten umfasst. Für die Einhaltung der Vorgaben wird von den Lehrkräften gesorgt.

 

 

 

Verteilung der Lernzeiten an der RS Lechenich

 

 

 

Jahrgang 5: vier Lernzeiten zu 45 Minuten in der Woche

 

Jahrgang 6: drei Lernzeiten zu 45 Minuten in der Woche

 

Jahrgang 7: vier Lernzeiten zu 45 Minuten in der Woche

 

Jahrgang 8: vier Lernzeiten zu 45 Minuten in der Woche

 

Jahrgang 9: vier Lernzeiten zu 45 oder 90 Minuten in der Woche (1Doppelstunde)

 

Jahrgang 10: drei bis vier Lernzeiten zu 45 oder 90 Minuten in der Woche (1 Doppelstunde)

 

 

 

Eine Verringerung der Anzahl der Lernzeiten erfolgt ausschließlich aus schulorganisatorischen Gründen und kann zum Beispiel zur Einführung eines neuen Faches oder zur Einrichtung von Förderstunden erfolgen.

 

 

Der überwiegende Teil der in der Verordnung als Hausaufgaben bezeichneten Aufgaben werden an der RS Lechenich in den Lernzeiten bearbeitet und erledigt.

 

 

Dies erfolgt nach folgendem Schema und unter Einhaltung folgender Punkte:

 

 

 

Lernzeiten sind in aller Regel für eine Woche im Voraus aufzugeben, sodass die Schülerinnen und Schüler ihre Lernzeiten eigenverantwortlich gestalten können.

 

 

 

Die Lernzeitaufgaben werden von den Schülerinnen und Schülern im Schülerkalender eingetragen.

 

Die Eintragung erfolgt für die Woche, in der die Aufgabe erledigt sein muss.

 

Aus der Eintragung geht das Fach, die Aufgabe und das Datum, bis wann die Aufgabe zu erledigen ist, hervor.

 

 

Die Eltern nehmen durch ihre Unterschrift im Schülerkalender einmal in der Woche Kenntnis von den zu erledigenden Aufgaben.

 

 

Die in den Lernzeiten aufsichtführende Lehrkraft zeichnet auf Verlangen der Schülerin oder des Schülers die erledigte Aufgabe im Schülerkalender ab.

 

 

 

Die fachliche Kontrolle erfolgt erlasskonform im Fachunterricht.

 

 

 

Die Lernzeitstunde folgt in der Regel folgendem Schema:

 

 

 

  • 5 Minuten Ankommen, Austausch

  • 15 Minuten Erarbeitung (Einzelarbeit)

  • 5 Minuten Austausch

  • 15 Minuten Erarbeitung (Einzelarbeit/Partnerarbeit)

  • 5-10 Minuten Abschluss und Unterschriften unter gemachte Lernzeitaufgaben

 

 

 

 

 

Aufgaben, die in den Lernzeiten nicht erledigt werden können, müssen termingerecht zu Hause an den kurzen Unterrichtstagen erledigt werden. Dies gilt auch für die Vorbereitung auf Tests und Klassenarbeiten.

 

 

 

Die Lehrkräfte haben die Aufgaben so zu stellen, dass Art und Umfang der Aufgaben erlasskonform sind.

 

Konzept als PDF: Lernzeitenkonzept