Lernzeitenkonzept der Städt. Realschule Erftstadt-Lechenich
Runderlass MSW vom 05.05.2015 (Auszug)
„4.1 Grundsätze
Hausaufgaben sollen die individuelle Förderung unterstützen. Sie
können dazu dienen, das im Unterricht Erarbeitete einzuprägen,
einzuüben und anzuwenden. Sie müssen aus dem Unterricht
erwachsen und wieder zu ihm führen, in ihrem Schwierigkeitsgrad und Umfang die Leistungsfähigkeit, Belastbarkeit und Neigungen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen und von diesen selbstständig ohne fremde Hilfe in den in Nummer 4.4 genannten Zeiten erledigt werden können. Sie dürfen nicht dazu dienen, Fachunterricht zu verlängern, zu ersetzen oder zu kompensieren oder Schülerinnen oder Schüler zu disziplinieren.
Die Lehrkräfte berücksichtigen beim individuellen Hausaufgabenumfang, ob die Schülerinnen und Schüler insbesondere
durch Referate, Vorbereitungen auf Klassenarbeiten und Prüfungen und
andere Aufgaben zusätzlich gefordert sind.
[…]
4.2 Hausaufgaben an Ganztagsschulen
An Ganztagsschulen (§ 9 Absätze 1 und 3 SchulG) treten in der
Sekundarstufe I Lernzeiten an die Stelle von Hausaufgaben.
Die Lernzeiten sind so in das Gesamtkonzept des Ganztags
zu integrieren, dass es in der Regel keine schriftlichen Aufgaben
mehr gibt, die zu Hause erledigt werden müssen.
[...]
4.4 Zeitlicher Umfang von Hausaufgaben
Hausaufgaben sind so zu bemessen, dass sie, bezogen auf den
einzelnen Tag, in folgenden Arbeitszeiten erledigt werden können:
- In der Primarstufe
für die Klassen 1 und 2
in 30 Minuten,
für die Klassen 3 und 4
in 45 Minuten,
- in der Sekundarstufe I
für die Klassen 5 bis 7
in 60 Minuten,
für die Klassen 8 bis 10
in 75 Minuten
4.5 Überprüfung, Benotung und Anerkennung von Hausaufgaben
Hausaufgaben werden regelmäßig überprüft und für die weitere
Arbeit im Unterricht ausgewertet. Sie werden nicht benotet, finden jedoch Anerkennung. [...]“
Die Schulkonferenz entscheidet nach diesem Erlass für die Punkte 4.2 und 4.3 ein auf die Sekundarstufe I bezogenes Hausaufgabenkonzept, das in Ganztagsschulen auch die Lernzeiten umfasst. Für die Einhaltung der Vorgaben wird von den Lehrkräften gesorgt.
Verteilung der Lernzeiten an der RS Lechenich
Jahrgang 5: vier Lernzeiten zu 45 Minuten in der Woche
Jahrgang 6: drei Lernzeiten zu 45 Minuten in der Woche
Jahrgang 7: vier Lernzeiten zu 45 Minuten in der Woche
Jahrgang 8: vier Lernzeiten zu 45 Minuten in der Woche
Jahrgang 9: vier Lernzeiten zu 45 oder 90 Minuten in der Woche (1Doppelstunde)
Jahrgang 10: drei bis vier Lernzeiten zu 45 oder 90 Minuten in der Woche (1 Doppelstunde)
Eine Verringerung der Anzahl der Lernzeiten erfolgt ausschließlich aus schulorganisatorischen Gründen und kann zum Beispiel zur Einführung eines neuen Faches oder zur Einrichtung von Förderstunden erfolgen.
Der überwiegende Teil der in der Verordnung als Hausaufgaben bezeichneten Aufgaben werden an der RS Lechenich in den Lernzeiten bearbeitet und erledigt.
Dies erfolgt nach folgendem Schema und unter Einhaltung folgender Punkte:
Lernzeiten sind in aller Regel für eine Woche im Voraus aufzugeben, sodass die Schülerinnen und Schüler ihre Lernzeiten eigenverantwortlich gestalten können.
Die Lernzeitaufgaben werden von den Schülerinnen und Schülern im Schülerkalender eingetragen.
Die Eintragung erfolgt für die Woche, in der die Aufgabe erledigt sein muss.
Aus der Eintragung geht das Fach, die Aufgabe und das Datum, bis wann die Aufgabe zu erledigen ist, hervor.
Die Eltern nehmen durch ihre Unterschrift im Schülerkalender einmal in der Woche Kenntnis von den zu erledigenden Aufgaben.
Die in den Lernzeiten aufsichtführende Lehrkraft zeichnet auf Verlangen der Schülerin oder des Schülers die erledigte Aufgabe im Schülerkalender ab.
Die fachliche Kontrolle erfolgt erlasskonform im Fachunterricht.
Die Lernzeitstunde folgt in der Regel folgendem Schema:
-
5 Minuten Ankommen, Austausch
-
15 Minuten Erarbeitung (Einzelarbeit)
-
5 Minuten Austausch
-
15 Minuten Erarbeitung (Einzelarbeit/Partnerarbeit)
-
5-10 Minuten Abschluss und Unterschriften unter gemachte Lernzeitaufgaben
Aufgaben, die in den Lernzeiten nicht erledigt werden können, müssen termingerecht zu Hause an den kurzen Unterrichtstagen erledigt werden. Dies gilt auch für die Vorbereitung auf Tests und Klassenarbeiten.
Die Lehrkräfte haben die Aufgaben so zu stellen, dass Art und Umfang der Aufgaben erlasskonform sind.
Konzept als PDF: Lernzeitenkonzept