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Realschule Lechenich

Soziale Medien

 Leistungsbewertungskonzept der Städt. Realschule Erftstadt-Lechenich

 

Die Grundsätze der Leistungsbewertung beziehen sich auf die rechtlichen Vorgaben des Schulgesetzes und der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (APO-SI).

 

SchulG § 48 Grundsätze zur Leistungsbewertung

 SchulG § 70 Fachkonferenzen und Bildungskonferenz

 APO-SI §6

 

 

Die Leistungsbewertung insgesamt bezieht sich auf die im Unterricht erworbenen Kompetenzen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass diese Kompetenzen kumulativ erworben werden, die Leistungsentwicklung also einer Progression unterworfen ist.

 Daher müssen die Leistungsüberprüfungen den Schülerinnen und Schülern die Gelegenheit geben, erworbenes Wissen anzuwenden und neues zu integrieren.

Leistungsüberprüfungen dienen ebenso der Reflexion über den erteilten Unterricht, denn erfolgreiches Lernen steht unter anderem in engem Zusammenhang zum Unterricht. Insofern bieten Leistungsüberprüfungen der Schülerinnen und Schüler auch die Gelegenheit, den Unterricht hinsichtlich seiner Zielsetzungen, Didaktik und Methodik zu evaluieren.

 

Grundlage für die Leistungsbewertung sind die in den Fachkonferenzen festgelegten Grundsätze zur Leistungsbewertung, die jeweils fachspezifische Ausprägungen annehmen kann.

Dennoch gelten auch für diese Regelungen übergeordnete Kriterien, die zu erfüllen sind.

 

  • Transparenz

  • Vergleichbarkeit

  • Orientierung an der individuellen Lernentwicklung

 

Füllt man diese Kriterien mit Leben, bedeutet das für die praktische Umsetzung, dass alle am Schulleben Beteiligten über die Grundsätze der Leistungsbewertung informiert sein müssen und regelmäßig auf diese Informationen zurückgreifen können.

Transparenz beinhaltet aber auch eine regelmäßige Information der Schülerinnen und Schüler und ihrer Eltern über den jeweiligen Leistungsstand. Diese Information sollte eine Perspektive beinhalten, die den Lernenden ihren weiteren Lernweg aufzeigt und Lernstrategien vermittelt.

 

Die Bewertungen müssen innerhalb der Klasse, der Jahrgangsstufe und der Schule vergleichbar und nachvollziehbar sein. Hieraus ergibt sich die Pflicht zur beständigen und kritischen Diskussion über didaktische und methodische Schwerpunkte des Unterrichts in den einzelnen Fächern. Die getroffenen Absprachen müssen verlässlich sein und von allen Kolleginnen und Kollegen umgesetzt werden.

 

Aus der Orientierung an der individuellen Lernentwicklung ergibt sich die Pflicht zur individuellen Förderung, die sich in innerer oder äußerer Differenzierung, aber auch in methodischer Differenzierung widerspiegeln kann und allen Schülerinnen und Schülern eine Entwicklung ermöglichen soll, die an ihren individuellen Voraussetzungen orientiert ist.

Zur individuellen Förderung gehört auch die Diagnose des Lernstandes der Schülerinnen und Schü­er.

Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Gemeinsamen Unterricht legt die Klassenkonferenz den individuellen Nachteilsausgleich fachspezifisch fest und überprüft diesen Nachteilsausgleich regelmäßig.

Das gleiche Verfahren wird bei Schülerinnen und Schülern mit anderen für einen Nachteilausgleich in Frage kommenden Lernschwierigkeiten angewendet.

 

Die beiden großen Bereiche der Leistungsbewertung sind die schriftlichen Arbeiten und die Sonstigen Leistungen.

Die Anzahl der Klassenarbeiten richtet sich nach der jeweils gültigen APO-SI. Diese regeln auch den zeitlichen Umfang der Klassenarbeiten.

Die inhaltliche Ausgestaltung der Klassenarbeiten durch die Fachlehrerinnen und Fachlehrer muss sich an den oben dargestellten Grundsätzen und an den Beschlüssen der Fachkonferenzen orientieren.

 

Zum Bereich der Sonstigen Leistungen gehören neben der mündlichen Mitarbeit beispielhaft auch folgende Bereiche der Leistungsüberprüfung:

 

  • Kontinuität der Unterrichtsbeiträge

  • Qualität der Unterrichtsbeiträge

  • kurze schriftliche Überprüfungen

  • Aktivität in Gruppenarbeiten

  • Portfolioarbeit, Hausarbeiten

  • Lernplakate

  • eigenverantwortliches Arbeiten

  • Kommunikation innerhalb der Lerngruppe

 

 

Die genaue Festlegung der Inhalte der Sonstigen Leistungen sowie ihre Gewichtung gegenüber den schriftlichen Leistungen obliegt den Fachkonferenzen.

Das Leistungsbewertungskonzept sowie die fachbezogenen Grundsätze zur Leistungsbewertung werden den schulischen Gremien regelmäßig sowie den Schülerinnen und Schülern zu Beginn des Schuljahres bekannt gegeben.

 

 

Als PDF: Leistungsbewertungskonzept