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Realschule Lechenich

Soziale Medien

Internet-Teamwettbewerb zum Deutsch-Französischen Tag am 21.01.2022 und 20. Geburtstag des Internet-Teamwettbewerbs


Teilnahme des 10er Französisch Kurses

Seit dem 40. Jahrestag des Elysée-Vertrages am 22. Januar 2003 bietet das Institut Français Düsseldorf in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen einen Internet Teamwettbewerb an. In diesem Jahr fand dieser Wettbewerb am 21. Januar 2022 statt.

Das Institut Français Düsseldorf bedankt sich herzlich bei allen SchülerInnen, die am diesjährigen Internet-Teamwettbewerb im Rahmen des deutsch-französischen Tages teilgenommen haben. Laut der Information des Institut Français Düsseldorf meldeten sich zu diesem Wettbewerb, der bundesweit stattfand, ca. 1.400 Gruppen mit über 20.000 SchülerInnen an.

Die SchülerInnen des 10er Französisch Kurses belegten vor zwei Jahren Rang 6 von 265 Rängen im Niveau F2 (nur getoppt von Gymnasien) und sprachen sich alle für die erneute Teilnahme am Wettbewerb aus. Unser 10er Französischkurs beteiligte sich mit 6 SchülerInnen an dem diesjährigen Wettbewerb im Niveau F 3 (4 – 5 Lernjahre, nur auf Französisch).

Die SchülerInnen lösten in Gruppenarbeit Fragen zu Frankreich, Europa und der Frankophonie. Dabei ging es um Grammatik- und Vokabelfragen, und um aktuelle Themen der französischsprachigen Welt. Hier war nicht nur Teamfähigkeit innerhalb der Gruppe und der Teams gefragt, sondern auch Ausdauer, Konzentration, Geschicklichkeit bei Internet Recherchen und Beachtung der Vorgaben bei der Online Bearbeitung und Zuordnung der einzelnen Fragen. Die 10 Themenbereiche des diesjährigen Wettbewerbs wurden unter den jeweiligen Teams aufgeteilt, so dass alle Teams mehrere Themenbereiche bearbeiteten.

Laut dem Institut Français Düsseldorf war es „… eine echte Herausforderung …“ (Zitat aus der Mail des Institut Français Düsseldorf vom 21.01.2022, 16:33 Uhr an euler@rs-lechenich.de ) für die teilnehmenden Lehrkräfte und die SchülerInnen.

Die erreichten Punkte und die Platzierung werden noch bekannt gegeben. Egal, wie viele Punkte und welchen Rang die SchülerInnen dieses Mal erreicht haben, sie haben Großes geleistet, denn sie mussten pandemiebedingt auch mehr Themen untereinander aufteilen, als wenn der Kurs komplett gewesen wäre. Alle beteiligten SchülerInnen haben dies mit Bravour gemeistert und erhalten zu einem späteren Zeitpunkt eine Teilnahmebescheinigung.



Zitat aus der Mail des Institut Français Düsseldorf vom 21.01.2022, 16:33 Uhr an euler@rs-lechenich.de :  «   ... bravo à toutes et à tous vos élèves ! … « .

C. Euler

Unser Konzept "Lernen auf Distanz" können Sie auch als pdf-Datei herunterladen.

Konzept „Lernen auf Distanz“

 

 

 

Sollte es im Rahmen der Corona-Pandemie zu einer Schließung oder Teilschließung der Schulen kommen oder Quarantäne für einzelne Schülerinnen und Schüler oder Lerngruppen, gilt das folgende Konzept zum „Lernen auf Distanz“:

 

„Lernen auf Distanz“ kommt bisher nur in den erwähnten Fällen zur Umsetzung. Der Präsenzunterricht hat Vorrang.

Eine tiefere Verknüpfung von Distanz- und Präsenzlernen kann sich erst langfristig entwickeln.

 

Stundenplangestaltung

 

  • Der Stundenplan ist nach den in der Lehrerkonferenz und Schulkonferenz vereinbarten Kriterien gestaltet und berücksichtigt die Interessen und Bedürfnisse der am Schulleben beteiligten Gruppen.

  • Distanzlernen basiert im Wesentlichen auf diesem für den Präsenzunterricht gestalteten Stundenplan. Dies bezieht sich auf das zeitliche, das fachlich/inhaltliche Raster sowie auf den damit verbundenen Personaleinsatz und die Gruppenzusammenstellung.

  • In Zusammenarbeit mit dem Träger des Ganztagsangebots werden, z.B. im Rahmen einer möglichen Notbetreuung, Angebote geschaffen, die der Unterstützung in Zeiten des reinen Distanzunterrichts dienen.

  • Kommt es zu einem parallelen Angebot von Distanzunterricht für einzelne Jahrgangsstufen und Präsenzunterricht für andere Jahrgangsstufen, müssen inhaltlich-fachliche und zeitliche Schwerpunkte gebildet werden. Hierauf ist der Personaleinsatz und die Zeitplanung abzustellen. Solche Schwerpunkte können z.B. im Wechsel zwischen Distanz- und Präsenzunterricht die schriftlichen und nicht-schriftlichen Fächer bilden.

  • Im Rahmen der besonderen Pandemielage orientieren sich die kleinen Pausen (15 Minuten) am Stundenplan, die Mittagspause wird für die Jahrgangsstufen 5 und 6 verlegt um einen Mensabetrieb unter Pandemiebedingungen zu ermöglichen.

 

Ausgangslage für das Distanzlernen

 

  • Von Seiten der Schule wurden die notwendigen technischen Voraussetzungen geschaffen, so dass ein Lernen auf Distanz möglich ist (siehe nächsten Abschnitt).

  • In einer Umfrage vom September 2020 wurden die Voraussetzungen auf Seiten der Schülerinnen und Schüler abgefragt. Die Ergebnisse wurden dem Schulträger z.B. zur Anschaffung von Geräten für Schülerinnen und Schüler übermittelt.

  • Die Schule unterstützt im Rahmen ihrer Möglichkeiten sowohl Lehrerinnen und Lehrer als auch Schülerinnen und Schüler bei technischen Schwierigkeiten. Entsprechende Ansprechpartner wurden benannt.

  • Inhaltlich wurden Lehrerinnen und Lehrer im Rahmen von selbstorganisierten schulinternen Fortbildung und Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Fachunterrichts auf die neuen Medien vorbereitet.

 

 

 

 

Vorrangige Medien zur Umsetzung des „Lernen auf Distanz“

 

  • LogineoLMS

  • Aufgabenübersicht über die Homepage oder Hinweis auf LogineoLMS

  • Email

  • Klassenpostfächer im Lehrerzimmer (soweit dies nach Coronaschutzverordnung erlaubt ist)

 

 

  • Videokonferenzen kommen vereinzelt zum Tragen (Skype, Zoom, Jitsi)

  • Für Videokonferenzen gelten folgende Regeln:

    • Grundsätzlich gelten hier die gleichen Regeln wie für den Präsenzunterricht (Klassenregeln, Schulregeln).

    • Jegliche Aufnahme in Form von Fotos, Video-Mitschnitten und auch Audio-Aufnahmen sind ausdrücklich untersagt.

    • Keine Teilnahme von Eltern und Geschwister an der Videokonferenz. Hier geht es in erster Linie auch um den Aspekt des Datenschutzes bzw. Schutzes der Persönlichkeitsrechte. Fremde Personen sollen dem Unterricht nicht beiwohnen. Die digitale Unterrichtssituation ist ein besonders schützenswerter Raum und niemand soll sich dadurch verunsichert fühlen, dass jemand mithören oder mitsehen kann.

    • Während der digitalen Unterrichtssituation sollen parallel keine Nachrichten über Whatsapp- oder andere Kanäle verschickt werden.

    • Sollte ein Schüler/eine Schülerin aus technischen Gründen nicht an einer Videokonferenz/Videounterricht teilnehmen können, ist dies zeitnah mitzuteilen.

    • Eine Teilnahme ist auch per Audio möglich.

    • Erzieherische Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen nach §53 SchulG sind möglich, sollte sich ein Schüler/eine Schülerin nicht an die Regeln halten.

  • Logineo Messenger kann nur zum Einsatz kommen, wenn er bis dahin schon so eingeführt ist, dass eine für Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern sichere Bedienung möglich ist.

 

Bereitstellung der Aufgaben, Verpflichtung zur zeitnahen Erledigung, Rückmeldung

 

  • Die Aufgaben werden durch die oben genannten Medien zur Verfügung gestellt. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, diese Aufgaben abzuholen.

  • Als Zeitraster bleibt bei einer vollständigen Schließung oder bei einer Schließung einzelner Klassen der zuletzt gültige Stundenplan bestehen.

  • Aufgaben werden in dem Umfang und in dem Rhythmus erteilt und zur Verfügung gestellt, wie die Stunden im Stundenplan verteilt sind. (Dies gilt vor allem für mögliche Videokonferenzen.)

  • Eine Bearbeitung sollte dann im Idealfall auch zu diesen Zeiten erfolgen.

  • Die Schülerinnen und Schüler melden ihre Arbeitsergebnisse ihren Lehrerinnen und Lehrer mit Hilfe der oben genannten Medien zurück. Hierbei ist darauf zu achten, dass diese Rückmeldung auch verarbeitbar bzw. lesbar ist.

  • Die Lehrerinnen und Lehrer geben ein zeitnahes Feedback (Rückmeldung) zu den bearbeiteten Materialien. Sie können das aber nur in dem Umfang leisten, wie es auch im Präsenzunterricht möglich gewesen wäre.

  • Das Feedback sollte konstruktiv sein und die Perspektive zur eigenen Weiterarbeit und Korrektur eröffnen.

  • Das Feedback kann auf innerhalb einer Lerngruppe untereinander erfolgen, wenn es von der Lehrerin bzw. dem Lehrer initiiert bzw. begleitet wird.

  • Die Lehrerinnen und Lehrer sollten in zeitlichen Abständen zu den gestellten Aufgaben Möglichkeiten zur Selbstkontrolle geben, indem sie Lösungen oder Lösungsmuster veröffentlichen.

 

Aufgabenformate

 

  • Es ist darauf zu achten, dass auch beim „Lernen auf Distanz“ unterschiedliche Aufgabenformate zur Verfügung gestellt werden.

  • Nach Möglichkeit sollten die Aufgaben ohne einen zusätzlichen Ausdruck bearbeitet werden können.

  • Die Aufgaben sind in der Regel auch in digitaler Form zu lösen/zu beantworten, d.h. es sollten so wenig wie möglich Fotografien von handgeschriebenen Texten zur Verfügung gestellt werden.

  • Die Bearbeitungszeiträume sollten variieren.

     

Beteiligte Akteure und Kommunikation

 

  • Die Schulleitung organisiert die lerngruppenübergreifende Kommunikation über die Homepage der Schule. Sie informiert adressatengerecht und zeitnah.

  • Die Fachlehrerinnen und -lehrer stehen während der Unterrichtszeit über die oben genannten Medien zur Kommunikation zur Verfügung.

  • Die Schülerinnen und Schüler stehen während der Unterrichtszeit über die oben genannten Medien zur Kommunikation zur Verfügung.

  • Die Beratung und Kommunikation mit den Eltern erfolgt ebenfalls zu diesen Zeit bzw. im gleichen Rahmen wie auch im Präsenzunterricht.

  • Die Klassenlehrerinnen und -lehrer organisieren die klasseninterne Kommunikation.

  • Anfragen der Eltern müssen zeitnah (2-3 Werktage) beantwortet werden.

  • Für alle Beteiligten (LehrerInnen, SchülerInnen und Eltern) besteht im Distanzlernen eine besondere Verantwortung hinsichtlich der Bereitstellung der Aufgaben, der Erledigung der Aufgaben und der Schaffung von Rahmenbedingungen (ruhiger Arbeitsplatz, technische Ausstattung, zusätzliche Unterstützung).

 

 

Leistungsbewertung

 

  • Die Schülerinnen und Schüler erfüllen ihre Schulpflicht durch die Teilnahme am Distanzlernen.

  • Die Aufgaben, die im Distanzlernen zur Verfügung gestellt werden, sind verpflichtend.

  • Sie fließen nach den Grundsätzen der einzelnen Fächer voll in die Leistungsbewertung ein.

  • Die Lehrerinnen und Lehrer sorgen wie im Präsenzunterricht für Transparenz hinsichtlich der Leistungsbewertung.

  • Klassenarbeiten werden in der Regel im Präsenzunterricht geschrieben.

     

 

 

Informationsmaterial und weitere Handreichungen

 

  • Handreichung zur lernförderlichen Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht für allgemeinbildende Schulen: https://xn--broschren-v9a.nrw/distanzunterricht/home/#!/Home

  • weitere Handreichungen, Anleitung (LogineoLMS und Logineo Messenger), Lerntipps usw. werden auf der Schulhomepage veröffentlicht: www.rs-lechenich.de

  • Distanzlernverordnung: https://bass.schul-welt.de/19282.htm#menuheader

 

Version 26.10.2020; Erweiterung Januar 2021

Beschluss Lehrerkonferenz: 24.11.2020

Beschluss Eilausschuss Schulkonferenz: 30.11.2020

 

Liebe Eltern,

auch von Ihrer Seite wird zahlreich der Wunsch nach Videokonferenzen geäußert. Wir kommen dem auch im Rahmen unseres Konzepts und häufig auch darüber hinaus sehr gerne nach.

In meinem Elternbrief zu diesem Thema hatte ich um Ihr Einverständnis gefragt. Leider haben wir nur von weniger als der Hälfte der Erziehungsberechtigten überhaupt eine Rückmeldung erhalten.

Da es in den Videokonferenzen aber in den letzten Tagen massiv zu Störungen seitens der Schülerinnen und Schüler kommt, sehe ich mich noch einmal gezwungen, auf die in der Einverständniserklärung und im Konzept formulierten Regeln sehr deutlich hinzuweisen:

  • Grundsätzlich gelten hier (bei Videokonferenzen) die gleichen Regeln wie für den Präsenzunterricht (Klassenregeln, Schulregeln).

  • Jegliche Aufnahme in Form von Fotos, Video-Mitschnitten und auch Audio-Aufnahmen sind ausdrücklich untersagt.

  • Keine Teilnahme von Eltern und Geschwister an der Videokonferenz. Hier geht es in erster Linie auch um den Aspekt des Datenschutzes bzw. Schutzes der Persönlichkeitsrechte. Fremde Personen sollen dem Unterricht nicht beiwohnen. Die digitale Unterrichtssituation ist ein besonders schützenswerter Raum und niemand soll sich dadurch verunsichert fühlen, dass jemand mithören oder mitsehen kann.

  • Während der digitalen Unterrichtssituation sollen parallel keine Nachrichten über Whatsapp- oder andere Kanäle verschickt werden.

  • Sollte ein Schüler/eine Schülerin aus technischen Gründen nicht an einer Videokonferenz/Videounterricht teilnehmen können, ist dies zeitnah mitzuteilen.

  • Eine Teilnahme ist auch per Audio möglich.

  • Erzieherische Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen nach §53 SchulG sind möglich, sollte sich ein Schüler/eine Schülerin nicht an die Regeln halten.

Wenn Sie das Einverständnis zur Teilnahme an Videokonferenzen erteilt haben, ist die Teilnahme zum festgelegten Zeitpunkt auch Pflicht.

Kommt es in der Konferenz zu Störungen, anderen Regelverletzungen oder lassen sich die TeilnehmerInnen nicht eindeutig indentifizieren, haben die Lehrerinnen und Lehrer das Recht, einzelne TeilnehmerInnen auszuschließen oder die Konferenz ganz zu beenden. Links (z.B. Zoom) dürfen nicht weitergegeben werden und sind ausschließlich für die TeilnehmerInnen bestimmt.

Ich möchte noch einmal etwas dazu sagen, wie wir hier technisch vorgehen.

Wir haben als Schule sehr früh auf die Landeslösungen gesetzt - andere Plattformenen standen uns auch nicht zur Verfügung . Da aber die Verwendung des Videotools in LogineoMessenger so kompliziert ist und erst seit kurzen überhaupt möglich ist, haben wir uns dazu entschlossen, dass Videokonferenzen ohne Anmeldung (nur per Link) auch über andere Tools möglich sind. Wir nutzen hier Zoom oder Jitisi. Die Möglichkeit, Jitisi über die Server der Medienzentralen auszuführen, besteht erst seit Anfang Januar. Hier kommt es zur Zeit manchmal zu technischen Problemen. Ich habe gestern mit der Medienzentrale im Rhein-Erft-Kreis telefoniert und mir wurde zugesichert, dass daran mit Hochdruck gearbeitet wird.

LogineoLMS läuft nach meiner Einschätzung gut an unserer Schule. Ich glaube, dass wir insgesamt umfangreiche Möglichkeiten zum Distanzlernen anbieten.

Ihre Hinweise dazu, z.B. über die Schulpflegschaft, kommen hier an und finden auch Gehör.

In diesem Zusammenhang möchte ich aber auch noch einmal sagen, dass uns Ihre Belastung zu Hause durchaus bewusst ist. Es kommt darauf an, dass wir alle an einem Strang ziehen.

In diesem Sinne möchte ich Sie bitten, dass die oben genannten Regeln beachtet werden und dass Sie entsprechend mit Ihren Kindern sprechen.

Viele Grüße

Thomas Weber, 05.02.2021

Im vergangenen Schuljahr 2019/2020 nahmen insgesamt sechs Schülerinnen und Schüler an der DELF-AG teil. Die AG bereitete die Schülerinnen und Schüler auf eine mündliche und schriftliche Prüfung in der französischen Fremdsprache vor. Fünf Schülerinnen und Schüler davon absolvierten die DELF-Prüfung erfolgreich und erhielten von offizieller Seite bereits ein Erfolgsbestätigung durch das Institut Français. Mittlerweile sind auch die offiziellen Zertifikate über den Nachweis des jeweiligen Sprachniveaus angekommen. Diese Sprachzertifikate überreichten Herr Weber und ich den Schülerinnen und Schülern am gestrigen Mittwoch.


Die Realschule Lechenich gratuliert den Schülern Julian Beckmann (10b), Pascal Junkersdorf (10b), Yassir Naja (10a) und Albert Schmidt (10a) ganz herzlich. (siehe Foto) An dieser Stelle übersendet die Schule auch der ehemaligen Schülerin Anna Tevosyan herzliche Glückwunsche. Die Schülerin hat die Schule bereits im vergangenen Jahr erfolgreich mit dem Realschulabschluss verlassen.

gez. Hamacher

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