LRS-Förderung an der Realschule Lechenich

 

Allgemeines:

 

Grundsätzlich werden alle Schüler/innen bei uns in den Bereichen Lesen und Schreiben gefördert. Kinder mit einer diagnostizierten LRS erhalten von uns, basierend auf dem LRS-Erlass (https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Erlasse/LRS-Erlass.pdf), gesonderte Unterstützung. Neben den schulischen Fördermaßnahmen ist eine zusätzliche außerschulische Förderung jedoch unbedingt notwendig! Eine enge Zusammenarbeit zwischen Schule, Elternhaus und außerschulischer Förderungsstätte ist für eine optimale und erfolgreiche Förderung erforderlich.

 

 

 

Diagnose:

 

Zu Beginn der Klasse 5 wird die Hamburger Schreibprobe (https://www.hsp-plus.de/hsp/index.html) als Diagnoseinstrument für alle Kinder eingesetzt, sodass die individuellen Fehlerschwerpunkte deutlich werden und die individuellen Fördermaßnahmen getroffen werden können. In der Klasse 6 gibt es einen Re-Test, der aufzeigt, ob sich die Rechtschreibleistungen/ -strategien gebessert haben.

 



 

Fördermaßnahmen:

 

 



 

Beurteilung/ Bewertung von Klassenarbeiten:

 

Die Deutschlehrer/innen beurteilen den jeweiligen Förderbedarf und entscheiden über die zu treffenden Fördermaßnahmen bzw. beraten sich in der Klassenkonferenz über einen individuellen Nachteilsausgleich. Grundsätzlich kann Kindern mit einer diagnostizierten LRS in den Jahrgängen 5 und 6 ein Nachteilsausgleich (in einem Fach oder mehreren Fächern) zugestanden werden (z.B. mehr Zeit während einer Klassenarbeit, eingeschränkte Bewertung des Fehlerquotienten, Hilfsmittel während der Klassenarbeit). Ab Klasse 7 kann der Nachteilsausgleich nur noch in begründeten Einzelfällen weiter gewährleistet werden. Eine Überprüfung auf Gewährleistung sowie Art des Nachteilsausgleichs wird jährlich neu vorgenommen.