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Realschule Lechenich

Soziale Medien

Hygieneregeln für alle Jahrgangsstufen beim Schulbesuch ab dem 31.05.2021

(auch als pdf-Datei)

 

 

 

Hygieneregeln für alle Jahrgangsstufen beim Schulbesuch ab dem 31.05.2021

 

 

Ab dem 31.05.2021 gelten die angepassten Hygieneregeln.

 

Bitte beachten Sie als Eltern, dass Ihr Kind mit Maske zur Schule kommt.

 

Beim Lüften der Klassenräume sollte auf Querlüftung geachtet werden.

 

Es ist daher umso wichtiger, dass sich alle am Schulleben Beteiligten an die folgenden Regeln halten. Diese sind verpflichtend.

 

Hygieneregeln:

 

  • Testungen werden für die Klassen 5-7 montags und dienstags und für die Klassen 8-10 mittwochs und donnerstags jeweils in der ersten Stunden durch die Fachlehrerinnen und Fachlehrer beaufsichtigt.

  • Maskenpflicht besteht auf dem gesamten Schulgelände. Zum Essen und Trinken darf die Maske natürlich für einen kurzen Zeitraum abgenommen werden.

  • Während des Essens sollte man nicht herumlaufen, sondern das Essen an einem festen Platz einnehmen. Gerade hier ist auf den Abstand zu anderen zu achten.

    In den Fünf-Minuten-Pausen muss am Sitzplatz gegessen und getrunken werden.

  • Zusätzlich muss auch während des Unterrichts wieder eine Maske getragen werden.

  • Regelmäßiges Händewaschen und Einhaltung der Nieß- und Hustenhygiene, möglichst vor jeder Unterrichtsstunde.

  • Ein Mindestabstand von ca. 1,5 m ist nach Möglichkeit einzuhalten.

  • An jedem Eingang befindet sich eine Möglichkeit zur Handdesinfektion. Hiermit ist sorgsam umzugehen.

  • Im gesamten Gebäude und insbesondere auf den Treppen besteht ein Rechtsgeh-Gebot, d.h. alle sollen in eine Richtung – wie im Straßenverkehr – auf der rechten Seite gehen, um die die Abstände kontrollierter einhalten zu können.

  • Alle Schülerinnen und Schüler begeben sich zum Unterricht unverzüglich an ihren festen, nicht wechselbaren Sitzplatz.

  • Die Räume und die Flure werden in einem festen Rhythmus nach den Hygienevorgaben regelmäßig gereinigt.

  • Die unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer koordinieren an den Stundenenden ein zeitversetztes Verlassen der Unterrichtsräume.

  • Die Unterrichtsräume müssen alle zwanzig Minuten für fünf Minuten gelüftet werden. Während dieser Zeit können die Unterrichtsgruppen gemeinsam mit der Lehrerin/dem Lehrer auch auf den Hof gehen. Dies sollte dann aber nicht zu weiteren Verzögerungen führen. Bitte auch an warme Kleidung denken.

  • Während der Pausen müssen alle den Raum verlassen und die Fenster müssen zur Lüftung geöffnet werden. Nach der letzten Stunde des Schultages sind die Fenster zu schließen.

  • Alle Schülerinnen und Schüler führen ihre Pause auf der Straße bis zum Allwetterplatz und auf dem D-Hof durch. Auch während der Pause muss der Mindestabstand eingehalten werden. Der E-Hof kann zur Zeit aufgrund der Sanierungsarbeiten nicht genutzt werden.

  • Während der Pausen sollte ein Aufenthalt im Gebäude nach Möglichkeit vermieden werden. Natürlich kann die Toilette besucht werden.

  • Der E-Trakt muss während der Pause in jedem Fall verlassen werden. Zu Beginn der Stunde warten die Schülerinnen und Schüler vor dem Eingang darauf, dass sie von einer Lehrerin oder einem Lehrer abgeholt werden. Auch hier sind die Mindestabstände zu beachten.

  • Die aufsichtsführenden Lehrkräfte koordinieren ein geordnetes Betreten der Unterrichtsräume.

  • Nach Unterrichtsende muss das Schulgelände unverzüglich verlassen werden.

  • Für die Mensa gelten die veröffentlichten speziellen Hygieneregeln für Mensen. Der Mindestabstand beim Anstellen muss beachtet werden.

  • Schülerinnen und Schüler, die Symptome zeigen, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus hindeuten, dürfen den Unterricht nicht besuchen. Sie sind telefonisch krank zu melden. Hinweise zum Verfahren finden Sie auf der Homepage.

  • Für Schülerinnen und Schüler mit relevanten Vorerkrankungen finden die Bestimmungen über Erkrankungen (§ 43 Absatz 2 SchulG) mit folgender Maßgabe Anwendung: Die Eltern entscheiden, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. Die Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt wird empfohlen. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen dies schriftlich mit. Entsprechende Pflichten gelten für volljährige Schülerinnen und Schüler.

  • Sofern eine Schülerin oder ein Schüler mit einem Angehörigen – insbesondere Eltern, Großeltern oder Geschwister – in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei diesem Angehörigen eine relevante Erkrankung, bei der eine Infektion mit SARS-Cov-2 ein besonders hohes gesundheitliches Risiko darstellt, besteht, sind vorrangig Maßnahmen der Infektionsprävention innerhalb der häuslichen Gemeinschaft zum Schutz dieser Angehörigen zu treffen. Die Nichtteilnahme von Schülerinnen und Schülern am Präsenzunterricht kann zum Schutz ihrer Angehörigen nur in eng begrenzten Ausnahmefällen und nur vorübergehend in Betracht kommen. Dies setzt voraus, dass ein ärztliches Attest des betreffenden Angehörigen vorgelegt wird, aus dem sich die Corona-relevante Vorerkrankung ergibt. Eine Entbindung von der Teilnahme am Präsenzunterricht kommt vor allem dann in Betracht, wenn sich die oder der Angehörige aufgrund des individuellen Verlaufs ihrer oder seiner Vorerkrankung vorübergehend in einem Zustand erhöhter Vulnerabilität befindet. Die Verpflichtung der Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme am Distanzunterricht und zur Teilnahme an Prüfungen bleibt bestehen.

 

 

 

Diese Regeln können verändert und ergänzt werden. Es ist die jeweils aktuellste Version zu beachten.

 

 

Thomas Weber, 31.05.2021

 

Version: 06.06.2021