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Realschule Lechenich

Soziale Medien

Regelungen ab dem 01.02.2023

Liebe Eltern,

nach dem 01.02.2023 fallen die bestehenden Regelungen zum Umgang mit der Corona-Pandemie in der Schule weg.

Bitte beachten Sie für nähere Informationen die Hinweise des Schulministeriums sowie den Brief der Ministerin.

Viele Grüße

Thomas Weber, 02.02.2023

 

 

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Alle hier veröffentlichten Informationen zum Thema Coronavirus und Schule und Informationen zum Thema Coronavirus und Schule II finden Sie im Untermenü.

Regleungen ab dem 29.09.2022

Liebe Eltern,

seit dem 29.09.2022 gibt es ein aktualisieretes Handlungskonzept. Weiterhin besteht eine Empfehlung, im Unterricht eine Maske zu tragen.

Die Realschule Lechenich rät dirngend dazu, eine Maske zu tragen.

Die Testungen sollen weiterhin anlassbezogen zu Hause erfolgen. Dafür erhalten alle Schülerinnen und Schüler fünf Tests im Monat, die mit nach Hause genommen werden.

Zeigen sich bei Schülerinnen und Schüler Symptome, die auf eine Ansteckung mit Corona hinweisen, sollen sie sich zu Hause testen.

Die Eltern bescheinigen der Schule formlos und schriftlich, wenn ihr Kind negativ ist. Ansonsten gelten die Isolations- und Quarantäneregeln.

Zeigen sich im Unterricht Symptome, fordern wir die Schülerinnen und Schüler zum freiwilligen Test auf. Wird dieser verweigert, müssen die Kinder abgeholt und zu Hause getestet werden.

Am ersten Schultag wird allen Schülerinnen und Schülern ein freiwiliiger Test angeboten.

Alles Weitere entehmen Sie bitte dem aktualisierten Handlungskonzept der Landesregierung. Änderungen erkennen Sie an den gelben Markierungen.

Bitte beachten Sie auch den Brief der Ministerin.

In diesem Brief geht es um das Handlungskonzept und mögliche Energiesparmaßnahmen.

Oder besuchen Sie die entsprechende Webseite des Ministeriums.

Viele Grüße

Thomas Weber, 05.10.2022

 

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Regleungen ab dem 10.08.2022

Liebe Eltern,

zum Start des neuen Schuljahres besteht eine Empfehlung, im Unterricht eine Maske zu tragen.

Die Realschule Lechenich rät dirngend dazu, eine Maske zu tragen.

Die Testungen sollen zukünfitg anlassbezogen zu Hause erfolgen. Dafür erhalten alle Schülerinnen und Schüler fünf Tests im Monat, die mit nach Hause genommen werden.

Zeigen sich bei Schülerinnen und Schüler Symptome, die auf eine Ansteckung mit Corona hinweisen, sollen sie sich zu Hause testen.

Die Eltern bescheinigen der Schule formlos und schriftlich, wenn ihr Kind negativ ist. Ansonsten gelten die Isolations- und Quarantäneregeln.

Zeigen sich im Unterricht Symptome, fordern wir die Schülerinnen und Schüler zum freiwilligen Test auf. Wird dieser verweigert, müssen die Kinder abgeholt und zu Hause getestet werden.

Am ersten Schultag wird allen Schülerinnen und Schülern ein freiwiliiger Test angeboten.

Alles Weitere entehmen Sie bitte dem Handlungskonzept der Landesregierung.

Bitte beachten Sie auch den Bridief der Ministerin.

Oder besuchen Sie die entsprechende Webseite des Ministeriums.

Viele Grüße

Thomas Weber, 09.08.2022

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Regelungen ab dem 21.03.2022

Liebe Eltern,

die Maskenpflicht in der Schule gilt in der aktuellen Form bis zum 02.04.2022.

Wir bitten darum. dass die Masken im Unterricht freiwillig getragen werden, damit alle möglichst gesund in die Osterferien kommen.

Die aktuellen Regelungen zum Testen in der Schule gelten bis zum Beginn der Osterferien.

Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der aktuellen Schulmail.

Viele Grüße

Thomas Weber, 20.03.2022, aktualisiert 02.04.2022

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Fragen zu den aktuell gültigen Quarantänebestimmungen

Da uns immer wieder Fragen zu den aktuellen Qurantänebestimmungen erreichen, möchte ich an dieser Stelle auf die Seite des Ministeriums für "Arbeit, Gesundheit und Soziales" verweisen.

Dort werden die gültigen Regelungen ab dem 16.01.2022 zusammengefasst. Hier finden Sie aktualisierte Regelungen.

Auch die aktuellen Verordnungen finden Sie dort:

Coronaschutzverordnung

Quarantäneverordnung

Betreuungsverordnung

 

Schülerinnen und Schüler, die als Kontaktpersonen in Quarantäne sind, können sich bei Symptomfreiheit am fünften Tag durch einen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test freitesten.

Diese Bescheinigungen sind beim Wiedereintritt in der Schule vorzulegen.

 

Wir haben versucht, die Regeln zusammenzufassen. Sie finden hier dazu eine pdf-Datei. Bitte beachten Sie, dass bei Fehlern immer die entsprechenden Verordnungen gelten.

 

Viele Grüße

Thomas Weber, 25.01.2022; aktualisiert 01.03.2022

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Maskenpflicht am Sitzplatz

"Die Maskenpflicht am Sitzplatz wird nach gründlicher Abwägung aller Gesichtspunkte ab morgen, 2. Dezember 2021, wieder eingeführt. Die Coronabetreuungsverordnung wird dementsprechend geändert.

Mit der Wiedereinführung der Maskenpflicht am Sitzplatz bleiben zugleich die behördlichen Anordnungen von Quarantänemaßnahmen auf ein unbedingt erforderliches Maß beschränkt. Sofern nicht außergewöhnliche Umstände (z.B. Ausbrüche oder Auftreten von neuen Virus-Varianten) vorliegen, wird sich die Anordnung von Quarantänen also wieder nur auf die infizierte Person beziehen. Zusätzliche, womöglich tägliche Testungen in der Schule für nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler sind angesichts der regelmäßigen Schultestungen derzeit nicht erforderlich und können auch von den Gesundheitsämtern nicht angeordnet werden.

Die Maske am Sitzplatz gilt ab sofort auch wieder für Ganztags- und Betreuungsangebote, darüber hinaus für alle sonstigen Zusammenkünfte im Schulbetrieb (Konferenzen, Besprechungen, Gremiensitzungen), sofern ein Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.

An dieser Stelle möchte ich noch einmal betonen, dass nach den uns vorliegenden Rückmeldungen und Zahlen das Infektionsgeschehen auch den Schulbetrieb nicht unberührt lässt. Insgesamt gesehen sind die Schulen in Nordrhein-Westfalen aber keine Infektionstreiber. Bezogen auf alle Schulen im Lande können wir aufgrund der getroffenen Vorsichtsmaßnahmen von einer sehr kontrollierten Lage sprechen." (Schulmail vom 01.12.2021)

 

Viele Grüße

Thomas Weber, 01.12.2021

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Aufhebung der Maskenpflicht am festen Sitzplatz ab Dienstag, 02.11.2021

Liebe Eltern,

in der gestern veröffentlichten Schulmail bestätigt das Ministerium das vor den Herbsferien angekündigte Vorhaben, die Pflicht zum Tragen von Masken am festen Sitzplatz während des Unterrichts zum 02.11.2021 aufzuheben.

Das heißt also, dass Schülerinnen und Schüler an ihrem Sitzplatz während der Unterrichtsstunde keine Maske tragen müssen.

Dies gilt auch im Rahmen von Ganztags- und Betreuungsangeboten.

Bei allen anderen Wegen im Schulgebäude gilt weiterhin die Maskenpflicht.

Auf dem Außengelände besteht keine Maskenpflicht.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Schulmail.

Viele Grüße

Thomas Weber, 29.10.2021

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Informationen zum Schulbetrieb nach den Herbstferien:

Testungen zum Schulbeginn

Am 25.10.2021 werden alle SuS getsetet, die nicht geimpft sind oder keinen negativen Test vorlegen können.

Danach bleibt es bei dem dreimaligen Testen pro Woche bis zu den Weihnachtsferien.

Maskenpflicht

Eine Maskenpflicht im Unterricht soll mit dem 02.11.2021 abgeschafft werden.

Damit dies nicht missverständlich ist, möchte ich betonen, dass über diese Regelung erst in dieser Woche von Seiten des Ministeriums entschieden wird.

Im übrigen Schulgebäude, z.B. in den Gängen, besteht die Maskenpflicht weiterhin.

Beachten Sie zu diesen Informationen auch die Schulmail des Ministeriums.

Viele Grüße

Thomas Weber, 21.10.2021, aktualisiert am 26.10.2021

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3G-Regel beim Besuch der Schule

Liebe Eltern,

ich möchte darauf hinweisen, dass ein Besuch der Schule nur Personen gestattet ist, die geimpft, genesen oder getestet sind.

Besonders im Hinblick auf die anstehenden Klassenpflegschaftssitzungen ist mir das wichtig.

Viele Grüße

Thomas Weber

 

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Reglungen für den Schulbetrieb ab 18.08.2021

Ich verweise hier auf die Hinweise des Ministeriums sowie auf die Schulmails von 05.08.2021 und 30.06.2021.

Grundsätzlich gilt:

  • Präsenzunterricht für alle Klassen nach Plan
  • Fortbestand der bestehenden Hygieneregeln
  • Maskenpflicht im gesamten Gebäude auch während des Unterrichts (gilt auch für Geimpfte und Genesene)
  • Testpflicht zweimal in der Woche für alle, die nicht geimpft oder genesen sind. Die Test werde wie bisher in der Schule durchgeführt. Geimpfte und Genesene legen bitte die entsprechenden Nachweise vor.
  • alle weiteren Hinweise entnehmen Sie bitte den oben genannten Veröffentlichungen des Ministeriums

Besonders hinweisen möchte ich auf die Informationen der BZgA zur Impfung von Kindern und Jugendlichen.

Viele Grüße

Thomas Weber, 11.08.2021

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Wegfall der Maskenpflicht auf dem Außengelände der Schule ab 21.06.2021

Liebe Eltern,

Sie haben sicher schon aus der Presse wahrgenommen, dass die Maskenpflicht im Außenbereich der Schule ab Montag, dem 21.06.2021, entfällt.

"Die Maskenpflicht entfällt im gesamten Außenbereich der Schulen, insbesondere auf Schul- und Pausenhöfen sowie auf Sportanlagen.

Innerhalb von Gebäuden, also in Klassen- und Kursräumen, in Sporthallen, auf Fluren und sonstigen Verkehrsflächen sowie den übrigen Schulräumen besteht die Maskenpflicht weiter."

Zitat Schulmail vom 17.06.2021

Viele Grüße

Thomas Weber, 17.06.2021

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Wiederaufnahme des Ganztagsbetrieb ab dem 07.06.2021

Liebe Eltern,

ab dem 07.06.2021 nehmen wir den Ganztagsbetreib wieder in vollem Umfang nach Stundenplan auf.

Das heißt, dass auch die AGs mittwochs und donnerstags nach Plan stattfinden.

Viele Grüße

Thomas Weber, 07.06.2021

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Unterricht ab dem 31.05.2021

Liebe Eltern,

laut Allgemeinverfügung des MAGS vom heutigen Tag liegt der Rhein-Erft-Kreis ab morgen unter einem Inzidenzwert von 100, sodass wir am dem 31.05.2021 wieder in der Präsenzunterricht starten.

Der  Präsezunterricht startet ab Montag, dem 31.05.2021 nach folgenden Regeln:

Präsenzunterricht für alle Klassen.

  • 31.05.2021 – 04.06.2021: Unterricht von der ersten bis zur sechsten Stunde; für die Schülerinnen und Schüler die zur Zeit in der Notbetreuung sind, kann bei Bedarf montags und mittwochs eine Betreuung am Nachmittag angeboten werden; Anmeldung bitte bis 28.05.2021 im Sekretariat

  • ab 07.06.2021: Ganztagsbetrieb; über die Regelung der AGs wird noch entschieden; Sie werden rechtzeitig informiert.

  • Mensa: hier gilt das alte Mensa-Hygienekonzept ; Mittagsbetrieb erst ab dem 07.06.2021; vorher Öffnung in den Pausen

  • LehrerInnenraumprinzip: wird ab dem 31.05. wieder eingesetzt; Es gelten die entsprechenden Stundenpläne des zweiten Halbjahres.

  • Testungen: montags und mittwochs: Jahrgangsstufen 5-7; dienstags und donnerstags 8-10; jeweils in der ersten Stunden durch die Fachlehrerinnen und Fachlehrer

  • Hygienekonzept: Es gilt das bestehende und auf der Homepage veröffentlichte Hygienekonzept.

 

Viele Grüße

Thomas Weber, 26.05.2021


 

 

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Unterricht ab 26.05.2021 und 31.05.2021

 

Liebe Eltern,

laut der gestern veröffentlichten Allgemeinverfügung des MAGS startet aufgrund der Inzidenzwerte unter 165 der Wechselunterricht für alle Klasse ab dem 26.05.2021.

Alle Klassen starten mit Gruppe 1.

Die gestern veröffentlichte Schulmail stellt bei einem Inzidenzwert von dauerhauft unter 100 Präsenzunterricht für alle Klasse ab dem 31.05.2021 in Aussicht.

Ob es im Rhein-Erft-Kreis dazu kommt, muss noch abgewartet werden. Ich informiere Sie rechtzeitig.

Auch werde ich Ihnen in der nächsten Woche die Regelungen zur möglichen Umsetzung an unserer Schule mitteilen.

Viele Grüße

Thomas Weber, 20.05.2021

 

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Liebe Eltern,

wie auch Sie sicher wahrgenommen haben, sinken nun die Inzidenzzahlen auch endlich im Rhein-Erft-Kreis.

Damit Sie sich gut darauf einrichten können, erläutere ich Ihnen hier noch einmal die Regel laut Corona-Betreuungsverordnung und Infektionsschutzgesetz.

Wenn wir an fünf aufeinander folgenden Tagen (ohne Sonntag) unter einer Inzidenz von 165 liegen, dann öffnet am darauf folgenden Montag die Schule zum Wechselunterricht.

Entscheidend hierfür ist aber die Feststellung des MAGS, das sich auf die Angaben des RKI bezieht: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Fallzahlen_Kum_Tab.html

Nach diesen Veröffentlichungen werden wir auch am 17.05. für die Klassen 5-9 noch im Distanzunterricht bleiben müssen.

Wenn es aber positiv weitergeht, könnte ein Start des Wechselunterrichts am Mittwoch nach den Pfingstferien erfolgen (siehe Schulmail).

Ich möchte aber noch einmal betonen, dass das nicht die Entscheidung der Schulleitung ist, sondern wir die offizielle Feststellung abwarten müssen.

Ich informiere Sie umgehend.

In der oben zitierten Schulmail erhalten Sie auch noch weitere Informationen zur Regelungen in Bezug auf Klassenarbeiten usw. Ich empfehle daher die Lektüre.

Viele Grüße

Thomas Weber, 14.05.2021

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Unterricht ab dem 26.04.2021, aktualisiert

Liebe Eltern,

das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) hat inzwischen festgelegt, für welche Kreise und kreisfreie Städte welche Regeln gelten.

Nähere Informationen erhalten Sie direkte auf den entsprechenden Seiten des MAGS.

Da der Rhein-Erft-Kreis schon länger über einem Inzidenzwert von über 165 liegt, heißt das für unsere Schule Folgendes:

Ab Montag, 26.04.2021, wechseln die Klassen 5-9 wieder in den Distanzunterricht. Die angesetzten Klassenarbeiten für diese Jahrgangsstufen entfallen bzw. werden verschoben. Zur Notbetreuung schauen Sie bitte  in meine Nachricht von gestern.

Die Jahrgangsstufe 10 bleibt im Wechselunterricht und kommt im bestehenden Rhythmus zur Schule.

Darüber hinaus möchte ich auf die Abgabetermine für die digitalen Endgeräte hinweisen:

Die beantragten Leih-Laptops können am Mittwoch, 28.04.2021, in der Zeit von 11:00 Uhr bis 16:00 Uhr in der Schule abgeholt werden.

Die Geräte müssen gemeinsam durch den Schüler/die Schülerin sowie ein Elternteil abholt werden, weil der Leihvertrag jeweils von den SchülerInnen und den Erziehungsberechtigten unterschrieben werden muss. Sonst ist eine Ausgabe nicht möglich.

Beim Betreten der Schule beachten Sie bitte die Hygieneregeln, halten ausreichend Abstand und warten im Foyer. Sie werden aufgerufen.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende

Thomas Weber, 24.04.2021

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Liebe Eltern,

mit dem Inkraftreten des Bundesinfektionsschutzgesetzes ändern sich die Zuständigkeiten über die Entscheidung, ob Schülerinnen und Schüler in den Distanzunterricht wechseln.

Zitat aus der entsprechenden Schulmail:

"Welchen Schulen sind konkret betroffen?

Wie ich oben dargelegt habe, ist für den konkreten Schulbetrieb (Wechselunterricht/Distanzunterricht) vor Ort entscheidend, welcher Inzidenzwert in dem Kreis oder der kreisfreien Stadt des Schulstandortes festgestellt wurde. Die Umstellung vom Wechselunterricht auf den Distanzunterricht findet statt, wenn an drei aufeinander folgenden Tagen die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte sogenannte 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165 überschreitet. Die konkrete Feststellung trifft für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt sodann das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS). Die „Notbremse“ tritt dann am übernächsten Tag in Kraft.

Für alle jetzt schon betroffenen Kreise und kreisfreien Städte mit einer seit drei Tagen bestehenden Inzidenz von mindestens 165 bedeutet dies, dass faktisch ab Montag, 26. April 2021, die Einschränkungen für den Schulbetrieb (Distanzunterricht) wirksam werden. Maßgeblich ist die oben erwähnte Feststellung des MAGS. Sie kann frühestens am Freitag, 23. April 2021, erfolgen. In der Konsequenz treten die Beschränkungen rechtlich am Sonntag als „übernächstem Tag“ in Kraft.

Das MAGS wird in einer sehr transparenten Form insbesondere in seinem Internetauftritt die jeweils betroffenen Kreise und kreisfreien Städte aufführen. Ferner rege ich den Kontakt zu Ihrem Schulträger an, der über die nötigen Informationen verfügen wird. Ich gehe davon aus, dass auch die kommunalen Krisenstäbe eine rechtzeitige Unterrichtung der Schulleiterinnen und Schulleiter im Blick behalten werden.

Alle Schulen, für deren Standort keine Regelungen wegen einer Inzidenz von mindestens 165 getroffen werden, setzen den Schulbetrieb bis auf Weiteres im Wechselunterricht fort. Die Hinweise aus vorangegangenen SchulMails gelten dementsprechend weiter (siehe zuletzt die SchulMail vom 14. April 2021).

Wichtig ist auch die Feststellung, dass aufgrund der bundesrechtlichen Regelungen zu den Folgen bestimmter Inzidenzwerte für den Schulbetrieb Regelungen für die Schulen ab sofort nur noch durch die Coronabetreuungsverordnung und den hierauf beruhenden, oben dargestellten Mitteilungen des MAGS und nicht mehr durch Allgemeinverfügungen einzelner Kreise und kreisfreier Städte erfolgen." (Schulmail vom 22.04.2021)

Sobald ich etwas weiß, informiere ich Sie.

Sollte ein Wechsel in den Distanzunterricht ab Montag schon erfolgen, gehe ich davon aus, dass für die Klassen 5 und 6 eine Notbetreuung angeboten werden kann.

Bitte informieren Sie uns per Mail, für den Fall, dass Sie die Notbetreuung in Anspruch nehmen wollen: schule@rs-lechenich.de (zunächst auch ohne Formular)

Bitte beachten Sie die ausführlichen Informationen in der Schulmail.

Die Klassen 10 bleiben in jedem Fall im Wechselunterricht. Bitte beachten Sie auch hierzu die Schulmail.

Viele Grüße

Thomas Weber, 23.04.2021, 12:53 Uhr

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

 

im Konzept des Ministeriums zum angepassten Schulbetrieb ist die Maskenpflicht im Unterricht auf die Zeit bis zum 31.08.2020 begrenzt.

Daher gilt ab dem 01.09.2020 an der RS Lechenich eine Maskenpflicht auf dem Schulgelände außerhalb des Unterrichts für alle am Schulleben Beteiligten.

Es können natürlich auf freiwilliger Basis auch weiterhin Masken im Unterricht getragen werden. Über eine darüber hinausgehende Verpflichtung wird die Schulkonferenz beraten.

 

In einer heutigen Schulmail hat das Ministerium die Regelungen ab dem 01.09.2020 verdeutlicht:

  • keine Verpflichtung zum Tragen von Masken, wenn feste Sitzplätze eingenommen wurden
  • Masekn müssen in allen anderen Zusammenhängen - also auch beim Gehen im Klassenraum - getragen werden
  • weitere Regelungen entnehmen Sie bitte der Schulmail

 

Viele Grüße

Thomas Weber, 31.08.2020,  16:47 Uhr

Hygieneregeln für alle Jahrgangsstufen beim Schulbesuch ab dem 31.05.2021

(auch als pdf-Datei)

 

 

 

Hygieneregeln für alle Jahrgangsstufen beim Schulbesuch ab dem 31.05.2021

 

 

Ab dem 31.05.2021 gelten die angepassten Hygieneregeln.

 

Bitte beachten Sie als Eltern, dass Ihr Kind mit Maske zur Schule kommt.

 

Beim Lüften der Klassenräume sollte auf Querlüftung geachtet werden.

 

Es ist daher umso wichtiger, dass sich alle am Schulleben Beteiligten an die folgenden Regeln halten. Diese sind verpflichtend.

 

Hygieneregeln:

 

  • Testungen werden für die Klassen 5-7 montags und dienstags und für die Klassen 8-10 mittwochs und donnerstags jeweils in der ersten Stunden durch die Fachlehrerinnen und Fachlehrer beaufsichtigt.

  • Maskenpflicht besteht auf dem gesamten Schulgelände. Zum Essen und Trinken darf die Maske natürlich für einen kurzen Zeitraum abgenommen werden.

  • Während des Essens sollte man nicht herumlaufen, sondern das Essen an einem festen Platz einnehmen. Gerade hier ist auf den Abstand zu anderen zu achten.

    In den Fünf-Minuten-Pausen muss am Sitzplatz gegessen und getrunken werden.

  • Zusätzlich muss auch während des Unterrichts wieder eine Maske getragen werden.

  • Regelmäßiges Händewaschen und Einhaltung der Nieß- und Hustenhygiene, möglichst vor jeder Unterrichtsstunde.

  • Ein Mindestabstand von ca. 1,5 m ist nach Möglichkeit einzuhalten.

  • An jedem Eingang befindet sich eine Möglichkeit zur Handdesinfektion. Hiermit ist sorgsam umzugehen.

  • Im gesamten Gebäude und insbesondere auf den Treppen besteht ein Rechtsgeh-Gebot, d.h. alle sollen in eine Richtung – wie im Straßenverkehr – auf der rechten Seite gehen, um die die Abstände kontrollierter einhalten zu können.

  • Alle Schülerinnen und Schüler begeben sich zum Unterricht unverzüglich an ihren festen, nicht wechselbaren Sitzplatz.

  • Die Räume und die Flure werden in einem festen Rhythmus nach den Hygienevorgaben regelmäßig gereinigt.

  • Die unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer koordinieren an den Stundenenden ein zeitversetztes Verlassen der Unterrichtsräume.

  • Die Unterrichtsräume müssen alle zwanzig Minuten für fünf Minuten gelüftet werden. Während dieser Zeit können die Unterrichtsgruppen gemeinsam mit der Lehrerin/dem Lehrer auch auf den Hof gehen. Dies sollte dann aber nicht zu weiteren Verzögerungen führen. Bitte auch an warme Kleidung denken.

  • Während der Pausen müssen alle den Raum verlassen und die Fenster müssen zur Lüftung geöffnet werden. Nach der letzten Stunde des Schultages sind die Fenster zu schließen.

  • Alle Schülerinnen und Schüler führen ihre Pause auf der Straße bis zum Allwetterplatz und auf dem D-Hof durch. Auch während der Pause muss der Mindestabstand eingehalten werden. Der E-Hof kann zur Zeit aufgrund der Sanierungsarbeiten nicht genutzt werden.

  • Während der Pausen sollte ein Aufenthalt im Gebäude nach Möglichkeit vermieden werden. Natürlich kann die Toilette besucht werden.

  • Der E-Trakt muss während der Pause in jedem Fall verlassen werden. Zu Beginn der Stunde warten die Schülerinnen und Schüler vor dem Eingang darauf, dass sie von einer Lehrerin oder einem Lehrer abgeholt werden. Auch hier sind die Mindestabstände zu beachten.

  • Die aufsichtsführenden Lehrkräfte koordinieren ein geordnetes Betreten der Unterrichtsräume.

  • Nach Unterrichtsende muss das Schulgelände unverzüglich verlassen werden.

  • Für die Mensa gelten die veröffentlichten speziellen Hygieneregeln für Mensen. Der Mindestabstand beim Anstellen muss beachtet werden.

  • Schülerinnen und Schüler, die Symptome zeigen, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus hindeuten, dürfen den Unterricht nicht besuchen. Sie sind telefonisch krank zu melden. Hinweise zum Verfahren finden Sie auf der Homepage.

  • Für Schülerinnen und Schüler mit relevanten Vorerkrankungen finden die Bestimmungen über Erkrankungen (§ 43 Absatz 2 SchulG) mit folgender Maßgabe Anwendung: Die Eltern entscheiden, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. Die Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt wird empfohlen. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen dies schriftlich mit. Entsprechende Pflichten gelten für volljährige Schülerinnen und Schüler.

  • Sofern eine Schülerin oder ein Schüler mit einem Angehörigen – insbesondere Eltern, Großeltern oder Geschwister – in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei diesem Angehörigen eine relevante Erkrankung, bei der eine Infektion mit SARS-Cov-2 ein besonders hohes gesundheitliches Risiko darstellt, besteht, sind vorrangig Maßnahmen der Infektionsprävention innerhalb der häuslichen Gemeinschaft zum Schutz dieser Angehörigen zu treffen. Die Nichtteilnahme von Schülerinnen und Schülern am Präsenzunterricht kann zum Schutz ihrer Angehörigen nur in eng begrenzten Ausnahmefällen und nur vorübergehend in Betracht kommen. Dies setzt voraus, dass ein ärztliches Attest des betreffenden Angehörigen vorgelegt wird, aus dem sich die Corona-relevante Vorerkrankung ergibt. Eine Entbindung von der Teilnahme am Präsenzunterricht kommt vor allem dann in Betracht, wenn sich die oder der Angehörige aufgrund des individuellen Verlaufs ihrer oder seiner Vorerkrankung vorübergehend in einem Zustand erhöhter Vulnerabilität befindet. Die Verpflichtung der Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme am Distanzunterricht und zur Teilnahme an Prüfungen bleibt bestehen.

 

 

 

Diese Regeln können verändert und ergänzt werden. Es ist die jeweils aktuellste Version zu beachten.

 

 

Thomas Weber, 31.05.2021

 

Version: 06.06.2021

 

Liebe Eltern,

ich möchte noch einmal einige grundsätzliche Hinweise zu diesem Thema geben.

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie Ihr Kind krankmelden sollen, weil es Symptome hat, die zur den typischen Corona-Symptomen gehören, dann lassen Sie Ihr Kind vorsorglich zu Hause und informieren die Schule, um innerhalb der nächsten 24 Stunden zu beobachten, ob sich weitere Symptome einstellen. Sollte das der Fall sein, ist unbedingt eine ärztliche Abklärung nötig.

Halten Sie in allen Fällen engen Kontakt mit der Schule, damit wir das Vorgehen miteinander absprechen können.

Wenn ein Geschwisterkind krank wird, verfahren Sie bitte wie oben beschrieben.

Falls jemand aus Ihrer Familie einen Corona-Test machen soll, klären Sie bitte das weitere Vorgehen mit der Schule ab. Auch hier rate ich in jedem Fall zur Vorsicht.

Das Ministerium hat heute eine Merkblatt zu dieser Frage veröffentlicht:

https://www.schulministerium.nrw.de/system/files/media/document/file/Erkrankung%20Kind%20Schaubild.pdf

Bitte beachten Sie auch die Hinweise des Ministeriums:

"Schülerinnen und Schüler, die im Schulalltag COVID-19-Symptome (wie insbesondere Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinn) aufweisen, sind ansteckungsverdächtig. Sie sind daher zum Schutz der Anwesenden gemäß § 54 Absatz 3 SchulG – bei Minderjährigen nach Rücksprache mit den Eltern – unmittelbar und unverzüglich von der Schulleitung nach Hause zu schicken oder von den Eltern abzuholen. Bis zum Verlassen der Schule sind sie getrennt unterzubringen und angemessen zu beaufsichtigen. Die Schulleitung nimmt mit dem Gesundheitsamt Kontakt auf. Dieses entscheidet über das weitere Vorgehen. Ein genauer Ablaufplan ist den Schulen landesweit zur Verfügung gestellt worden.

Auch Schnupfen kann nach Aussage des Robert-Koch-Instituts zu den Symptomen einer COVID-19-Infektion gehören. Angesichts der Häufigkeit eines einfachen Schnupfens soll die Schule den Eltern unter Bezugnahme auf § 43 Absatz 2 Satz 1 SchulG empfehlen, dass eine Schülerin oder ein Schüler mit dieser Symptomatik ohne weitere Krankheitsanzeichen oder Beeinträchtigung ihres Wohlbefindens zunächst für 24 Stunden zu Hause beobachtet werden soll. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, nimmt die Schülerin oder der Schüler wieder am Unterricht teil. Kommen jedoch weitere Symptome wie Husten, Fieber etc. hinzu, ist eine diagnostische Abklärung zu veranlassen."

https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten

Informationen zu den typischen Symptomen erhalten Sie auf der Homepage des RKI: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html#doc13776792bodyText3

 

Viele Grüße

Thomas Weber, 31.08.2020