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Realschule Lechenich

Soziale Medien

Liebe Eltern,

welche Schulbücher Sie für das neue Schuljahr 2023/2024 anschaffen müssen, erfahren Sie über den der kommenden Jahrgangsstufe Ihres Kindes ensprechenden Link.

Schulbuchbestellung Jahrgang 5

Schulbuchbestellung Jahrgang 6

Schulbuchbestellung Jahrgang 7

Schulbuchbestellung Jahrgang 8

Schulbuchbestellung Jahrgang 9

Schulbuchbestellung Jahrgang 10

 

Stand 31.05.2023

Die ehemalige  Klasse 10b hat 2021 ein Video aufgenommen, in dem unsere Schule vorgestellt wird.

Super geworden :o) Viel Spaß beim Schauen...

Omar Driouich Sozialpädagoge/ Sozialarbeiter

 

Omar Driouich Sozialpädagoge/ Sozialarbeiter

 

Für wen?

  • Schülerinnen und Schüler
  • Eltern
  • Lehrerinnen und Lehrer

Was?

  • Vertrauliche Beratung zu Themen im Alltag, in der Schule und in der Familie
  • Lebens- und Lernkrisen
  • Unterstützung bei sozialen Notlagen
  • Mobbing
  • Drogenprobleme
  • Wege zu gesunder Lebensführung
  • Schwangerschaft, Vaterschaft
  • Notsituationen

Wie?

  • Schaffen einer entspannten Atmosphäre
  • Einhalten von Kommunikationsregeln
  • Ausbildung von Schülerinnen und Schülern zum Streitschlichter
  • Angebote zum Sozialen Lernen
  • Herausarbeiten der besonderen Ressourcen und Stärken jeder Familie
  • Moderation von Gesprächen mit neutraler Haltung zur Erleichterung von Kommunikation zwischen Eltern

Wo?

  • Im E-Trakt Raum 105

Grundlagen!

  • Freiwilligkeit

  • Unabhängigkeit

  • Vertraulichkeit

  • Verbindlichkeit

Erreichbarkeit?

  • in der regulären Unterrichtszeit und nach individueller Absprache
  • Rückruf ist selbstverständlich
  • Diensthandy: 0151/ 74 46 28 29
  • E-Mail:

Omar.Driouich@erftstadt.de

driouich@rs-lechenich.de

 

An die Erziehungsberechtigten

aller Jahrgangsstufen

Erftstadt, 10.11.2021

Nachweispflicht Masernschutzimpfung bis zum 10.12.2021

 

Sehr geehrte Erziehungsberechtigten, liebe Eltern,

laut Masernschutzgesetz sind wir verpflichtet, bis Ende des Jahres den Masernimpfstatus aller Schülerinnen und Schüler zu überprüfen.

Es besteht von Ihrer Seite nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 20 Abs. 9 Satz 1 IfSG) die Pflicht, uns den Masernimpfschutz Ihrer Kinder nachzuweisen.

 

Bei den jetzigen Klassen 5 und 6 haben wir diesen Impfschutz bereits bei der Anmeldung überprüft.

Bei allen anderen Jahrgängen und da, wo uns in den Jahrgängen 5 und 6 noch der entsprechende Nachweis fehlt, gehen wir daher wie folgt vor:

Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer werden in meinem Auftrag den Impfschutz Ihrer Kinder überprüfen.

Legen Sie daher bitte bis zum 10.12.2021 den Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern den Impfausweis Ihres Kindes vor. Besitzen Sie keinen Impfausweis für Ihr Kind, laden Sie sich von der Homepage bitte die „Musterbescheinigung über Nachweise gemäß § 20 Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 IfSG“ herunter oder holen sich das Formular im Sekretariat ab, das von einem Arzt oder einer Ärztin ausgefüllt werden muss.

Besteht eine medizinische Kontraindikation nutzen Sie bitte das gleiche Formular.

 

Es wird nur notiert, ob ein Impfschutz besteht oder nicht. Ebenfalls wird notiert, wenn kein Nachweis vorgezeigt wird.

Es werden keine Impfausweise kopiert. Ebenso wird mit den Daten vertraulich umgegangen.

 

Falls uns bis zum 10.12.2021 kein Nachweis über den Masernimpfschutz Ihres Kindes vorliegt, bin ich gesetzlich verpflichtet, dies unter Nennung des Namens Ihres Kindes dem Gesundheitsamt zu melden.

Das Gesundheitsamt wird dann weitere Maßnahmen laut Infektionsschutzgesetz einleiten.

 

Beim Masernschutzgesetz handelt es sich um eine Änderung des bundesrechtlichen Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Die masernspezifischen Regelungen finden sich in § 20 Abs. 8 bis 14 IfSG.

 

Ich möchte nochmals betonen, dass ich verpflichtet bin, den Impfschutz zu überprüfen, und bitte sehr um Ihre Kooperation.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Weber, Schulleiter

 

Bescheiniung Masernimpfschutz zum Download

Die Antwort auf die offenen Briefe der Schulpflegschaften können Sie sich als pdf-Datei herunterladen.

 

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Die Vorsitzenden der Schulpflegschaften der Realschule und des Gymnasiums haben einen offenen Brief an all Bürgermeisterkandidatinnen verfasst.

Darin stellen sie wichtige Fragen zur Digitalisierung und zur Sanierung des Schulzentrums.

Lesen Sie den ganzen Brief.

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Die Vorsitzenden der Schulpflegschaft unserer Schule und des Gymnasiums haben in Bezug auf die anstehende Schulsanierung einen offenen Brief an die Stadtverwaltung geschickt, in dem sie eine transparente Informationspolitik und einen zügigen Fortschritt des Bauvorhabenes fordern. Dort heißt es unter anderem:

" [...] Im Interesse der Schulleitung, der Eltern, der Schüler, der Anwohner und aller Bürger Erftstadts gehen wir davon aus, dass zukünftig eine offene, transparente und unverzügliche Informationsweitergabe erfolgt und von Ihnen alles unternommen wird, damit die Sanierung ohne weitere Verzögerungen um- gesetzt sowie mit höchster Priorisierung beschleunigt wird. Hierzu bitten wir Sie, den aktuellen Stand der Planungen und die konkreten nächsten Schritte in einer weiteren öffentlichen Informationsveranstaltung, zu Beginn des zweiten Halbjahres im Schulzentrum Lechenich, vorzustellen.

Mit freundlichen Grüßen

die Schulpflegschaften des Schulzentrums Lechenich:

Gymnasium Lechenich und Realschule Lechenich"

 

Den ganzen Brief können Sie als pdf-Datei herunterladen.

 

Die Schulpflegschaften haben am 15.06.2020 einen 2. Offenen Brief veröffentlicht, in dem sie eine schriftliche Antwort auf den ersten Brief einfordern.

 

 

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Vorsitzender der Schulpflegschaft: Herr Preußler

 

stellv. Vorsitzende: Frau Leps

 

 

Beide erreichen Sie über das Sekretariat der Schule.